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Umsetzung der NIS2-Richtlinie durch die DENIC – was dies für Ihre .de-Domain bedeutet

Im Zuge der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie führt die DENIC, die zentrale Vergabestelle für .de-Domains, umfangreiche Änderungen an der Registrierung und Überprüfung von Domain-Kontaktdaten ein. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Sicherheit und Verantwortlichkeit im Internet weiter zu stärken und klare, nachvollziehbare Zuständigkeiten für Domain-Betreiber zu schaffen.

Was ändert sich?

Durch die neuen Vorgaben müssen bestimmte Kontaktdaten der Domaininhaber vollständiger, korrekter und dauerhaft erreichbar sein. Dazu gehören neben Name, Anschrift und E-Mail-Adresse künftig auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit sowie Angaben zur Rechtsform bei juristischen Personen. Diese Daten werden bei der Registrierung, bei Änderungen und beim Inhaberwechsel automatisch geprüft und validiert.

Darüber hinaus werden im Whois-Abfragetool der DENIC zusätzliche Informationen transparent dargestellt, um eine eindeutige Zuordnung und Erreichbarkeit der Verantwortlichen sicherzustellen.

Jährliche Überprüfung Ihrer Kontaktdaten

Um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie dauerhaft gerecht zu werden, sind wir künftig einmal jährlich dazu verpflichtet, alle unsere Kunden per E-Mail anzuschreiben und um die Bestätigung bzw. Aktualisierung Ihrer hinterlegten Kontaktdaten zu bitten. Diese regelmäßige Überprüfung dient dazu, die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten im Domain-Registrierungsprozess sicherzustellen.

Bitte achten Sie auf entsprechende E-Mails in Ihrem Postfach und aktualisieren Sie Ihre Daten, falls erforderlich – so können wir gemeinsam die gesetzlich geforderte Compliance sicherstellen und mögliche Probleme bei der Domainverwaltung vermeiden.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu den neuen Regelungen:
Sollten Sie Rückfragen zur NIS2-Umsetzung oder zur Kontaktdatenprüfung haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne über die bekannten Kommunikationskanäle zur Verfügung.

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